Beitragsordnung
§1 Beschluss
Auf der Grundlage von §8 unserer Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung in ihrer Sitzung am 22.07.2023. die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
§2 Beitragshöhe
Beitrag je erstem Mitglied = 60,00€
Jedes weitere Mitglied, das im direkten Verhältnis (Familienangehörige, Lebenspartner und Kinder) zum ersten vollzahlenden Mitglied steht = 40,00€
§3 Fälligkeit und Zahlungsweise
Jedes Mitglied hat den oben in §2 aufgelisteten Jahresbeitrag zu leisten. Dieser ist am 1. Februar des Geschäftsjahres fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Mitgliedsbeitrags auf das bekannte Vereinskonto an.
Der Jahresbeitrag ist 14 Tage nach Genehmigung des Aufnahmeantrags fällig. Wird der Aufnahmeantrag im ersten Halbjahr eines Kalenderjahres gestellt so wird der volle Jahresbeitrag fällig, sollte der Aufnahmeantrag im zweiten Halbjahr gestellt werden so wird der Jahresbeitrag nur zur Hälfte fällig.
Bei der Teilnahme am Lastschriftverfahren wird bis auf Widerruf automatisch abgebucht.
§4 Säumnisse und Verzug
Der Verein ist berechtigt ausstehende Beitragsforderungen gegenüber dem Mitglied geltend zu machen. Die dadurch anfallenden Kosten und Gebühren hat das Mitglied zu tragen.
Die Mitgliedschaft wird seitens des Vereins nach 3 Monaten schriftlich aufgehoben, wenn das Mitglied nach zweimaliger Aufforderung in 4-wöchigem Abstand seiner Beitragszahlung nicht nachkommt.
§5 Sonstiges
Mitgliedsbeiträge und zu viel gezahlte Beiträge werden in keinem Fall zurückerstattet.
Der Mitgliedsbeitrag kann durch Vorstandsbeschluss für unbestimmte Zeit ausgesetzt werden.
Durch Vorstandsbeschluss kann die Wiedereinsetzung der Beitragspflicht festgelegt werden. Die Wiedereinsetzung erfolgt immer zum Beginn eines Beitragsjahres. In Ansetzung kommt der letztmalig festgelegte Mitgliedsbeitrag.
§6 Gültigkeit
Diese Beitragsordnung behält ihre Gültigkeit, solange die Mitgliederversammlung keine neue beschließt.